Kraftfahrer Weiterbildung

Berufskraftfahrer Weiterbildung nach BKrFQG

Alle Fahrer (-innen), ganz gleich ob im Bus oder
LKW, werden eine erste und alle 5 Jahre eine
erneute Weiterbildung absolvieren müssen.
Zukünftige Bus– oder LKW-Fahrer (-innen), werden
ab 2008/2009 zusätzlich zum Führerschein auch
eine Grundqualifikation erwerben müssen.

Fahrer-Weiterbildung
Was ist darunter zu verstehen?

Eine Weiterbildung besteht aus 35 Zeitstunden. Sie
muss in Einheiten von mindestens 7 Stunden erfolgen.

Wer muss wann eine erste Weiterbildung
absolvieren?

Busfahrer/in mit Führerscheinerwerb bis 9.9.2008
Weiterbildung zwischen dem 10.9.2008 und 9.9.2013
LKW-Fahrer/in mit Führerscheinerwerb bis 9.9.2009
Weiterbildung zwischen dem 10.9.2009 und 9.9.2014